Entschuldigungsregelungen

Alle Schüler führen immer ihr Entschuldigungsheft mit sich.

Bei Erkrankung hat innerhalb von zwei Unterrichtstagen eine Mitteilung gegenüber der Schule zu erfolgen. Auf eine fernmündliche oder elektronische Mitteilung muss innerhalb von drei Tagen ab dem Folgetag der ersten Mitteilung eine schriftliche Entschuldigung folgen, bei minderjährigen Schülern durch den Erziehungsberechtigten, bei volljährigen durch den Schüler selbst. (Bsp.: Erkrankung am Freitag, Benachrichtigung per E-Mail am Freitag, schriftliche Entschuldigung bis Montag)

Die schriftliche Entschuldigung muss den gesamten Zeitraum beinhalten. Auch für einzelne versäumte Stunden ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich. Vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht, z.B. wegen Unwohlseins, kann der jeweils unterrichtende Lehrer auf der dafür vorgesehenen Seite im grünen Entschuldigungsheft bewilligen. Das Formular wird vom Erziehungsberechtigten vervollständigt und beim Klassenlehrer vorgelegt.

Für Kursstufenschüler gilt: Die erste Mitteilung geht an den Tutor. Die schriftliche Entschuldigung muss bei jedem Fachlehrer erfolgen, bei dem Unterricht versäumt wurde. Ab drei Fehltagen genügt eine schriftliche Entschuldigung beim Tutor. Der Schüler ist dazu verpflichtet, diese Entschuldigung jedem Fachlehrer vorzulegen, bei dem er Unterricht versäumt hat. Im Falle einer Verhinderung bei einer Klausur oder GFS gilt zusätzlich: Vor der 1. Stunde erfolgt eine Mitteilung im Sekretariat. Innerhalb der Dreitagesfrist muss die schriftliche Entschuldigung dem betreffenden Fachlehrer vorgelegt werden.